Barrierefreie Websites ab 2025 Pflicht – Was Sie jetzt wissen müssen
Axel Schöttle
Webschmiede Bremen
Ab Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre Websites barrierefrei gestalten. Was bedeutet das konkret – und wen betrifft es?
Was ist eigentlich Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreie Websites sind für alle Menschen nutzbar – auch für Menschen mit Einschränkungen. Dazu gehören: Blinde und sehbehinderte Menschen, die mit Screenreadern arbeiten. Gehörlose Menschen, die auf Untertitel und Gebärdensprache angewiesen sind. Menschen mit motorischen Einschränkungen, die keine Maus bedienen können. Menschen mit kognitiven Einschränkungen, die einfache Sprache und klare Strukturen brauchen. Aber auch: Ältere Menschen, Menschen mit langsamen Internet-Verbindungen, oder jemand, der gerade eine Hand nicht frei hat. Barrierefreiheit hilft allen – und ist bald gesetzlich vorgeschrieben.
Das neue Gesetz: European Accessibility Act (EAA)
Ab dem 28. Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft – umgesetzt in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das Gesetz verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind vor allem: Online-Shops (E-Commerce), Banken und Finanzdienstleister, Verkehrsunternehmen und Ticketing-Systeme, Telekommunikationsdienste, E-Book-Anbieter und Streaming-Dienste. Auch viele andere Unternehmen sind indirekt betroffen – etwa durch öffentliche Aufträge, die Barrierefreiheit voraussetzen.
Bin ich als kleines Unternehmen auch betroffen?
Das kommt darauf an. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen € Jahresumsatz sind von der Pflicht ausgenommen – aber nur, wenn sie nicht zu den oben genannten Branchen gehören. Ein kleiner Online-Shop mit 3 Mitarbeitern muss also trotzdem barrierefrei sein. Und selbst wenn Sie nicht direkt verpflichtet sind: Barrierefreiheit ist ein Wettbewerbsvorteil. Sie erreichen mehr Menschen, verbessern Ihre SEO-Rankings (Google belohnt barrierefreie Seiten), und zeigen soziale Verantwortung. Außerdem können Sie künftig leichter öffentliche Aufträge gewinnen – viele Ausschreibungen setzen Barrierefreiheit voraus.
Die wichtigsten Anforderungen: WCAG 2.1 Level AA
Die technische Grundlage ist der internationale Standard WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines), Level AA. Das klingt kompliziert, aber die wichtigsten Punkte sind gut verständlich. Hier die häufigsten Anforderungen in einfacher Sprache:
- Alt-Texte für alle Bilder – damit Screenreader beschreiben können, was auf dem Bild zu sehen ist
- Ausreichende Kontraste – Text muss gut lesbar sein, auch bei Sehschwäche
- Tastatur-Navigation – alles muss auch ohne Maus bedienbar sein
- Verständliche Struktur – klare Überschriften (H1, H2, H3), logischer Aufbau
- Untertitel für Videos – und idealerweise auch Transkripte
- Kein reines Icon-Design ohne Text – Symbole allein sind für viele Menschen nicht verständlich
- Formulare mit klaren Labels – jede Eingabe muss beschriftet und erklärbar sein
Was passiert, wenn ich nicht nachbessere?
Das Gesetz sieht Bußgelder bis zu 100.000 € vor – allerdings wird es in der Praxis vor allem um Abmahnungen und Unterlassungsklagen gehen. Verbraucherschutzverbände und Wettbewerber können abmahnen, wenn Ihre Website nicht barrierefrei ist. Das kann teuer werden: Abmahnkosten, Anwaltsgebühren, und am Ende müssen Sie trotzdem nachbessern. Aber viel wichtiger als die Angst vor Strafen: Sie verschenken Kunden. Rund 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. Wer sie ausschließt, verliert einen riesigen Markt – und schadet seinem Image.
Erste Schritte: So starten Sie jetzt
Sie müssen nicht von heute auf morgen perfekt sein. Aber Sie sollten jetzt anfangen. Diese Schritte bringen Sie schnell voran: 1) Test machen – Tools wie WAVE oder axe DevTools zeigen Ihnen die größten Barrieren. 2) Alt-Texte ergänzen – gehen Sie Ihre Bilder durch und beschreiben Sie, was drauf zu sehen ist. 3) Kontraste prüfen – Tools wie Contrast Checker zeigen, ob Ihre Farben ausreichend lesbar sind. 4) Tastatur-Navigation testen – können Sie Ihre gesamte Website nur mit Tab, Enter und Pfeiltasten bedienen? 5) Professionelle Unterstützung holen – eine Agentur, die sich mit Barrierefreiheit auskennt, spart Ihnen Zeit und Ärger.
Fazit: Barrierefreiheit ist Pflicht – und eine Chance
Ab Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Unternehmen Gesetz. Aber sehen Sie es nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance: Sie erreichen mehr Menschen, verbessern Ihre Website-Qualität, stärken Ihr Image und vermeiden rechtliche Probleme. Die gute Nachricht: Die meisten Anforderungen lassen sich mit überschaubarem Aufwand umsetzen – wenn man weiß, worauf es ankommt. Starten Sie jetzt, dann sind Sie 2025 auf der sicheren Seite. Und wenn Sie Unterstützung brauchen: Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Website barrierefrei zu machen – für alle Menschen nutzbar.
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